Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tapedeck-Audio-Service (FF Dienstleistungen)
Für Dienstleistungen gelten zwischen Tapedeck-Audio-Service (TAS) und dem Kunden nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart:
§ 1 Allgemeines
1.1 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2 Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und TAS bedürfen der Schriftform.
1.3 Mit der Auftragserteilung einer Dienstleistung oder der Bestellung/Kauf eines Ersatzteils durch den Kunden, gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Werkstatt – und Vorortservicedienstleistungen gleichermaßen.
§ 2 Auftragserteilung
2.1 Bei der Auftragserteilung sind möglichst genaue Angaben über Fehlfunktionen und auszuführende Arbeiten am Gerät durch den Kunden zu leisten. Das Gerät wird von TAS nur auf die vom Kunden angegebenen Fehler untersucht und Instand gesetzt. Bei ungenauer/ unzureichender Fehlerangabe besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn ein Fehler nicht gefunden und somit nicht behoben werden konnte. Für versteckte/ nicht offensichtliche Mängel am Gerät übernimmt TAS keinerlei Haftung. Sollte(n) die vom Kunden angegebene Fehlfunktion(en) am Gerät während der Wartung/Instandsetzung nicht feststellbar sein, wird TAS nach eigenem Ermessen die Arbeiten ausführen, welche auf Grund langjähriger Erfahrung die beschriebene(n) Fehlfunktion(en) beseitigen. Da besagte Fehlfunktion nicht feststellbar war, kann TAS nicht garantieren, dass alle zur Beseitigung besagter Fehlfunktion(en) notwendigen Arbeiten ausgeführt wurden. Ein Nacherfüllungsanspruch besteht nur, wenn TAS die Fehlfunktion(en) auf Grund fahrlässigen Verschuldens nicht festgestellt hat.
2.2 TAS ist nicht verpflichtet, ein gewartetes Gerät vollständig auf seine korrekte Funktion zu überprüfen. Sollten jedoch während der Wartung/Instandsetzung vom Kunden nicht angegebene Fehler/ Mängel festgestellt werden, informiert TAS den Kunden über den Sachverhalt und evtl. anfallende Mehrkosten. Wünscht der Kunde keine Beseitigung besagter Fehler/ Mängel, verbleibt es bei dem ursprünglichen Auftragsumfang.
§3 Widerrufsbelehrung
3.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Ware vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) sowie vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
FF Dienstleistungen
Fabricio Fettig
Friedrichsteiner Str. 10 b
10318 Berlin
Telefon: 030 52543496
Mobil: 0177 6894977
E-Mail: kontakt@tapedeck-audio-service.de
3.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren nach Kundenspezifikationen („Sonderbestellungen“) sowie Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind. Insbesondere ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen bei:
a. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;
b. Schaltungsunterlagen und technische Informationen, die über das Internet herunter geladen oder online versendet wurden;
c. Waren, die vom Kunden nach Erhalt bereits eingebaut wurden;
d. Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde;
e. Meterware, Verbrauchsmaterialien;
f. Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte bzw. gefertigte Ersatzteile, Geräte und Geräteteile;
g. Bild, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde oder sie online herunter geladen wurden.
Widerrufsfolgen
3.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie entsprechenden Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Ware müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Gegenstände sind auf Ihre Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Gegenstände müssen angeliefert werden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Ware für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Kostenvoranschläge/ Kostenpflichtige Fehlerermittlung
4.1 Kostenvoranschläge sind in der Regel für Kunden kostenfrei. Der Kostenvoranschlag kann bei Wartungsdienstleistungen nur eine sehr grobe Einschätzung der vermutlich anfallenden Kosten darstellen und ist daher unverbindlich.
4.2 Eine detaillierte Kostenermittlung ist nur durch eine kostenpflichtige Fehlerermittlung gegeben. Diese umfasst folgende Leistungen: Kontrolle des Gerätes, falls notwendig teilweise Demontage des Gerätes, Fehlerermittlung, Ersatzteil-Preisanfrage beim Hersteller/Lieferanten, Ermittlung der Instandsetzungskosten, Mitteilung des Kunden über die Kosten für eine Instandsetzung, Zusammenbau und ungewartete Rückgabe des Gerätes, falls keine Instandsetzung in Auftrag gegeben wird.
4.3 Die Arbeitsleistungen der kostenpflichtigen Fehlerermittlung werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt, falls keine Instandsetzung gewünscht wird. Bei anschließendem Instandsetzungsauftrag werden diese Kosten mit der Instandsetzung verrechnet.
4.4 Wird auf Wunsch des Kunden eine Wartung nicht ausgeführt, so braucht das untersuchte Gerät nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Für die kostenpflichtige Fehlerermittlung sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Wartung das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.
§ 5 Rückgabe
Die Rückgabe der bei TAS gewarteten Geräte erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem Kunden durch den Kunden selbst oder einen Vertreter. Alternativ kann die Zusendung durch einen Versanddienst ermöglicht werden. Ein Vertreter des Kunden kann ein Gerät nur nach Vorlage einer Legitimation (Personalausweis/Vollmacht) und Unterzeichnung in Empfang nehmen
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Bei Abholung durch den Kunden oder eines Vertreters und im Vorortservice erfolgt die Zahlung in bar oder per Paypal. Bei Versand erfolgt die Zahlung per Rechnung mit Überweisung oder Paypal im Voraus. Bei Gewerbekunden ist nur Zahlung per Überweisung möglich.
6.2 Bei Lieferung durch einen Kurier erfolgt die Zahlung laut Vorabrechnung per Überweisung im Voraus.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Auf die durchgeführten Arbeiten am Gerät und auf durch Neuteile ausgetauschten Komponenten übernimmt TAS eine Gewährleistung von 6 Monaten. Ausnahmen sind ausgetauschte Röhren, Leuchtmittel sowie Akkus, bei denen die Gewährleistungsfrist 3 Monate beträgt. Bei Instandsetzungen, bei denen der Fehler durch Reinigen, Einstellarbeiten und nachlöten der Platinen beseitigt wurde, sowie für Instandsetzung vorhandener, nicht erneuerter Komponenten, kann keine Gewährleistung gegeben werden. Die Gewährleistung beginnt mit dem mündlich oder schriftlich bekannt gegebenen Abholtermin, unabhängig vom tatsächlichen Abholzeitpunkt.
7.2 Der Kunde hat TAS die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Nachbesserung zu gewähren und dafür Sorge zu tragen, dass das beanstandete Gerät zur Untersuchung und Mängelbeseitigung TAS zur Verfügung steht. Bei Versandgeräten sind die Versandkosten vom Kunden zu tragen.
7.3 Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Tagen nach Rückerhalt des Gerätes bei TAS anzeigen. Für Verbraucher gilt eine Frist von 2 Wochen ab Feststellung des offensichtlichen Mangels. Auftretende Mängel müssen innerhalb dieser Fristen schriftlich bei TAS angezeigt werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch erlischt.
7.4 Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn von Dritten Änderungen (gleich welcher Art) an den von TAS ausgeführten Leistungen vorgenommen wurden.
7.5 Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, dass die Beanstandung auf eine andere Ursache zurückzuführen ist, als die von TAS ausgeführte Serviceleistung, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. TAS wird dies dem Kunden umgehend mitteilen. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob dieser eine Fortführung der Arbeiten wünscht.
7.6 Ist eine Nachbesserung nicht möglich (z.B. durch nicht mehr beschaffbare Ersatzteile etc.) kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten, oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden an TAS sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7.7. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn das am Gerät angebrachte Garantiesiegel unbeschädigt ist.
§ 8 Aufbewahrung und Fristen
8.1 TAS haftet für sorgfältige Aufbewahrung des Gerätes bis 10 Tage nach Fertigstellung. Sollte eine Abholung vom Kunden bzw. Auftraggeber in dieser Frist nicht möglich sein, muss eine Verlängerung dieser Frist mit TAS vereinbart werden, evtl. entstehende Mehrkosten (z.b. Lagerkosten) sind vom Auftraggeber zu übernehmen. TAS ist berechtigt, das Gerät auf Kosten des Auftragsgebers zurückzusenden, wenn diese Frist überschritten wird.
8.2 Wird das Gerät nicht bis spätestens 10 Tage nach Abholaufforderung abgeholt, ist TAS berechtigt, ein angemessenes Lagergeld zu berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens 15 Tage nach der Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Lagerung und jede Haftung für fahrlässige Beschädigungen oder Umgang. TAS ist berechtigt, das Gerät nach Ablauf dieser Frist zur Deckung der Unkosten zum Verkehrswert zu veräußern bzw. zu entsorgen.
8.3 Die maximale Aufbewahrungspflicht für Geräte aller Art (gewartet oder nicht) beträgt 15 Tage ab Abholaufforderung. Ist es TAS nicht möglich, trotz mehrmaliger Versuche den Kunden oder einen Vertreter innerhalb dieser Zeit zu kontaktieren, ist TAS ebenfalls berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern bzw. zu entsorgen.
8.4 Für die Dauer einer Wartung kann TAS nur eine grobe Schätzung dem Auftraggeber mitteilen. Service auf einen präzisen Termin kann somit nicht zugesichert werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
9.1 Soweit die anlässlich von Instandsetzungen/ Wartungen eingebauter Ersatzteile u. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich TAS das Eigentum an diesen Gegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann TAS vom Kunden den Wartungsgegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Ersatzteile verlangen. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde. Erfolgte der Service vor Ort, hat der Kunde TAS die Gelegenheit zu geben, den Ausbau auch vor Ort vorzunehmen
9.2 TAS steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem auf Grund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
§ 10 Haftung
10.1 TAS haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand, soweit ein Verschulden durch TAS vorliegt, nur innerhalb der Servicedauer plus 15 Tage nach Fertigstellung bzw. Rechnungsdatum, d.h. der Auftragsgegenstand ist nur für die Dauer der Serviceleistung versichert. Im Fall einer Beschädigung ist TAS verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten innerhalb dieser Frist wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit von TAS oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegt.
10.2 Die unter 10.1 ausgeführten Vertragsbedingungen beziehen sich nur auf die „HARDWARE“ der Geräte, nicht auf die „SOFTWARE“. TAS übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die bei der Erstellung eines Kostenangebotes, einer Instandsetzung, oder beim Austausch einer Backup-Batterie entstehen können. TAS geht grundsätzlich von der vorherigen Datensicherung seitens des Kunden aus.
10.3 Versand und Anlieferung des Auftragsgegenstands. Sollte der Auftragsgegenstand in einer unangemessenen Verpackung zu TAS geliefert werden übernimmt TAS keine Haftung für Schäden die durch Transport und Bewegung des Auftragsgegenstand entstehen.
§ 11 Ersatzteilverkauf
Kunden können Ersatzteile bei TAS käuflich erwerben. Diese sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Bestellung von Ersatzteilen durch TAS für den Kunden erfolgt nur mit Vorkasse.
§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
12.1 Sollten eine oder einzelne Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine entsprechend wirksame zu ersetzen, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
12.2 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt hiermit die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin als vereinbart.